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Steuertipp Februar 2026

Steuererklärung

Steuererklärungspflichten – kurz erklärt

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

  • Personen, die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug über 410 € pro Jahr erhalten.
  • Ehepaare, die zusammen veranlagt werden und beide Arbeitslohn beziehen, wenn eine*r in Steuerklasse V ist.

Elektronische Daten („E‑Daten“) – wichtige Klarstellung

Arbeitgeber und andere Stellen übermitteln viele steuerrelevante Daten inzwischen elektronisch an das Finanzamt. Wichtig: Diese E‑Daten ersetzen nicht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2025 entschieden:

Auch wenn das Finanzamt die Daten elektronisch vorliegen hat, gilt das nicht automatisch als vollständige Kenntnis. Deshalb bleibt die Abgabepflicht bestehen – und zwar auch ohne ausdrückliche Aufforderung durch das Finanzamt.

Folgen bei Nichtabgabe

Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar keine Steuererklärungen abgegeben, obwohl sie verpflichtet gewesen wären. Das Finanzamt durfte deshalb:

  • Schätzungsbescheide erlassen und
  • Verspätungszuschläge festsetzen.

Der BFH sah darin sogar eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Dadurch verlängert sich die Festsetzungsfrist von 4 auf 10 Jahre.

Kurzfazit für unsere Mandanten

  • E‑Daten ersetzen keine Steuererklärung.
  • Wer nach Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung auch ohne Auf-forderung einreichen.
  • Bei Nichtabgabe drohen Schätzungen, Zuschläge und verlängerte Verjährungs-fristen.