Zum Hauptinhalt springen

Steuertipp November 2025

gutachten

Kürzere Gebäudeabschreibung

Wer ein Gebäude vermietet oder betrieblich nutzt, kann die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen.

Die Finanzverwaltung unterstellt dabei in der Regel eine Nutzungsdauer von 33 bzw. 50 Jahren - entsprechend 3 % oder 2 % AfA pro Jahr. Doch was, wenn ein Gebäude tatsächlich schneller an Wert verliert? Hier bringen neue Urteile aus dem Frühjahr 2025 für Eigentümer eine wichtige Entscheidung.

Sowohl das Finanzgericht Münster als auch das Finanzgericht Hamburg haben entschieden: Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist kein öffentlich bestellter oder zertifizierter Gutachter erforderlich. Das bedeutet: Auch ein Privatgutachten kann ausreichen - entscheidend ist, dass das Gutachten nachvollziehbar und objektbezogen begründet, warum das Gebäude voraussichtlich kürzer genutzt werden kann (z. B. durch Bauzustand, technische Mängel oder wirtschaftliche Faktoren).

Was das für Eigentümer bedeutet:

  • Ein fundiertes Gutachten kann zu einer deutlich höheren jährlichen AfA führen.
  • Die jährliche Steuerbelastung sinkt dadurch - Liquiditätsvorteile entstehen sofort.
  • Wichtig: Das Gutachten muss plausibel und methodisch nachvollziehbar sein (ein einfaches Schreiben "Gebäude ist alt" genügt nicht).

Unser Tipp: Wenn Sie ein älteres oder sanierungsbedürftiges Gebäude besitzen oder in naher Zukunft größere Umbaumaßnahmen planen, lohnt sich eine Prüfung der Restnutzungsdauer. Ein fachlich gut begründetes Gutachten kann sich steuerlich spürbar auszahlen - und laut aktueller Rechtsprechung dürfen Sie mehr Flexibilität bei der Gutachterwahl nutzen.